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Praxis für Kitas & Träger

Kita-Portfolio und Fotos im Alltag: DSGVO-Praxis für Erzieher und Träger

Fotos im Kita-Portfolio sind erlaubt, wenn die Eltern genau dafür eingewilligt haben; Fotos sind kein Pflichtbestandteil eines Portfolios. Das Portfolio gehört dem Kind und geht bei einem Kita-Wechsel vollständig an die Eltern. Für Feste, Aushänge und die Weitergabe an Eltern braucht es jeweils eigene Einwilligungen.

Vadim Shchepin, KinderAlbum

Vadim Shchepin

Gründer KinderAlbum · Über den Autor

Fachlich geprüft anhand DSGVO, BDSG und DSK-VeröffentlichungenStand: Juni 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Kitas haben besondere Herausforderungen im Umgang mit Kinderfotos. Im Unterschied zu Schulen finden in Kindertagesstätten täglich Foto-Dokumentationen statt: für Portfolios, Entwicklungsbögen und die Elternkommunikation. Eltern wollen am Kita-Alltag teilhaben, Erzieher dokumentieren Entwicklungsschritte, und die DSGVO gilt uneingeschränkt auch für Kindertagesstätten.

Dieser Leitfaden richtet sich an Kitas, Träger und Erzieher, mit Fokus auf Portfolio-Arbeit, jüngere Kinder und den besonderen Schutzbedarf in Kindertagesstätten.

Rechtliche Grundlagen für Kitas

Die DSGVO gilt uneingeschränkt auch für Kindertagesstätten:

  • Kinder sind besonders schutzbedürftig (Erwägungsgrund 38 DSGVO)
  • Träger sind "Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO
  • Erzieher als Beschäftigte mit besonderer Sorgfaltspflicht

Kita-spezifische Herausforderungen:

  • Jüngere Kinder (0-6 Jahre): Eltern müssen immer einwilligen
  • Portfolio-Arbeit als fester Teil der pädagogischen Praxis
  • Tägliche Dokumentation vs. gelegentliche Schulfotos
  • Kleinere Gruppen = intensivere Betreuung und Dokumentation

Typische Risiken in Kitas

Häufige Datenschutzprobleme:

  • Aushänge in öffentlich zugänglichen Bereichen (Eingangsbereich, Flure)
  • WhatsApp-Gruppen für Elternkommunikation mit Fotos
  • Private Geräte von Erzieher:innen für Aufbewahrung
  • Ungesicherte Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox)
  • Fehlende Einwilligungen für Portfolio-Arbeit

Besondere Kita-Risiken:

  • Bring- und Abholsituation: Andere Eltern sehen Fotos
  • Offene Gruppenräume: Fotos für alle sichtbar
  • Praktikanten und Aushilfen: Unklare Verantwortlichkeiten
  • Feste und Veranstaltungen: Viele externe Personen

Kita-Portfolio und DSGVO

Was ist Portfolio-Arbeit?

Portfolio-Arbeit dokumentiert die Entwicklung des Kindes durch Fotos, Basteleien und Beobachtungen. Sie ist pädagogisch wertvoll und in vielen Kitas Standard, aber auch sie unterliegt der DSGVO.

DSGVO-konforme Portfolio-Gestaltung:

  • Einwilligung erforderlich: Auch für interne Portfolio-Arbeit müssen Eltern einwilligen
  • Zweckbindung beachten: Portfolio ≠ Elternkommunikation (getrennte Einwilligungen)
  • Sichere Aufbewahrung: Portfolios nicht frei zugänglich in Gruppenräumen
  • Mitnahme bei Wechsel: Eltern haben Anspruch auf ihr komplettes Portfolio

Digitale vs. analoge Portfolios:

📁 Analog

Physische Ordner, schwer zu kopieren, aber verlierbar und begrenzter Platz

💻 Digital

Einfache Sicherung und Backups, aber höhere technische Anforderungen

✓ Best Practice für Kitas:

  1. 1. Separate Einwilligung für Portfolio-Arbeit einholen
  2. 2. Sichere Aufbewahrung (abschließbare Schränke/verschlüsselte Speicher)
  3. 3. Klare Regelungen für Praktikanten und Aushilfen
  4. 4. Portfolio bei Kita-Wechsel vollständig mitgeben

Sichere Lösung für Kitas

Ein geschlossenes Elternportal bietet Kitas eine DSGVO-konforme Lösung für die Foto-Weitergabe:

Ein geschlossenes Elternportal bietet:

  • Gruppenbasierte Zugriffe (nur eigene Gruppe sichtbar)
  • Keine öffentliche Verfügbarkeit
  • Vollständige Kontrolle über Inhalte
  • Getrennt vom Portfolio, eigene Einwilligung
  • DSGVO-konforme Speicherung auf deutschen Servern

KinderAlbum für Kitas:

Für Kitas, die Einwilligungen je Kind dokumentieren müssen, bietet KinderAlbum den Einrichtungsmodus; für ein einzelnes Fest genügt eine Galerie mit Link und PIN:

  • Gruppenbasierte Organisation (statt Klassen)
  • Digitale Einwilligung je Kind, zeitversioniert
  • Eltern sehen nur die Alben ihrer Gruppe
  • Deutsche Server (Hetzner Nürnberg)
  • Einfache Bedienung für Erzieher

Vorteile für Kita-Träger:

  • Ein Angebot für mehrere Einrichtungen
  • Eine Sammelrechnung
  • Zahlung per Rechnung und Überweisung
  • Persönliches Onboarding

Praktische Umsetzung in der Kita

Tagesablauf DSGVO-konform gestalten:

1. Morgenkreis

Fotos nur von einwilligenden Kindern machen

2. Freispiel

Gruppenfotos nur wenn alle eingewilligt haben

3. Basteln/Malen

Werke für Portfolio fotografieren (mit Einwilligung)

4. Ausflüge

Besondere Vorsicht bei öffentlichen Orten

5. Abholzeit

Fotos nicht für andere Eltern sichtbar auslegen

Erzieher-Schulung wichtig:

  • Alle Erzieher müssen DSGVO-Grundlagen kennen
  • Klare Anweisungen für Foto-Situationen
  • Regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse
  • Praktikanten und Aushilfen bei Eintritt einweisen

Häufig gestellte Fragen

Q:Brauche ich für jedes Kita-Foto eine Einwilligung?

A:In der Regel ja: Für Fotos, auf denen ein Kind erkennbar ist, braucht die Kita die Einwilligung der Eltern, auch für Portfolio und Gruppenbilder. Ausnahmen sind Fotos, auf denen kein Kind erkennbar ist, und Fotos von Kita-Festen, bei denen das Ereignis im Vordergrund steht und nicht einzelne Kinder (§ 23 KUG, so die Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz).

Q:Darf ich Kita-Fotos für Werbung verwenden?

A:Nur mit expliziter Einwilligung für diesen Zweck. Werbung ist ein anderer Zweck als Portfolio oder Elternkommunikation und erfordert eine separate Zustimmung. Die Einwilligung muss konkret auf 'Verwendung für Marketingmaterialien/Werbung' hinweisen. Eine pauschale Einwilligung für 'alle Zwecke' reicht hier nicht aus.

Q:Was ist mit Fotos bei Kita-Festen?

A:Bei Festen sind oft externe Personen anwesend. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Informieren Sie alle Anwesenden vorab über Foto-Regeln, holen Sie entsprechende Einwilligungen ein und weisen Sie darauf hin, dass keine Fotos in sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen, auf denen andere Kinder zu sehen sind.

Q:Wie lange darf ich Kita-Fotos speichern?

A:Die Speicherdauer muss in der Einwilligung angegeben werden (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Für Portfolio-Arbeit ist üblicherweise die gesamte Kita-Zeit bis zum Eintritt in die Schule. Für andere Zwecke (z.B. Ausflüge, Feste) sind kürzere Fristen üblich. Nach Ablauf der Frist oder bei Kita-Wechsel müssen alle Fotos gelöscht werden.

Q:Was mache ich mit Portfolios bei Kita-Wechsel?

A:Portfolios gehören den Eltern und müssen bei Wechsel vollständig ausgehändigt werden. Die ursprünglichen Einwilligungen decken nur die Aufbewahrungszeit in der Kita ab. Kopien dürfen nicht in der Kita verbleiben, es sei denn, es gibt eine separate Einwilligung für anonymisierte Beispiele zur Fortbildung.

Q:Ist das Portfolio im Kindergarten Pflicht?

A:Eine Entwicklungsdokumentation schreiben viele Bundesländer in ihren Kita-Gesetzen oder Bildungsplänen vor, Fotos darin aber nicht; die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst. Fotos im Portfolio brauchen deshalb immer eine eigene Einwilligung der Eltern.

Q:Dürfen Schnappschüsse aus dem Kita-Alltag ins Portfolio?

A:Ja, wenn die Eltern der Portfolio-Nutzung zugestimmt haben und auf dem Foto nur das eigene Kind erkennbar ist. Sind andere Kinder erkennbar, braucht es auch deren Einwilligung oder einen Bildausschnitt, der sie nicht zeigt.

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Weiterführende Informationen

Quellen und weiterführende Gesetzestexte

Fotos in Kita & Kindergarten