Vadim Shchepin
Gründer KinderAlbum · Über den Autor

Kurz gesagt
Als Kita-Fotograf:in arbeiten Sie DSGVO-konform, wenn drei Dinge stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit der Einrichtung, die Einwilligung der Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht für Veröffentlichungen oft beider Elternteile, § 1687 BGB) und eine geschützte Galerie auf deutschen Servern statt WhatsApp oder offener Cloud. Eltern öffnen die Bilder per Link oder QR-Code mit PIN, ganz ohne Konto. Mit Fotograf Pro tragen Vorschaubilder ein Wasserzeichen.
Warum Kita-Fotografie besondere Sorgfalt verlangt
Kinder verdienen nach der DSGVO besonderen Schutz (Erwägungsgrund 38), weil sie die Folgen einer Veröffentlichung nicht einschätzen können; die Verantwortung liegt bei den Eltern und der Einrichtung. Für Sie als Fotograf:in heißt das: Wer hier sauber arbeitet, nimmt der Kita ein Risiko ab.
Nicht DSGVO-konform
- Fotos in der WhatsApp-Elterngruppe
- Google Drive oder Dropbox ohne AVV
- Foto-CDs und USB-Sticks ohne Löschkonzept
- Speicherung auf dem privaten Handy
DSGVO-konform
- Geschützte Galerie mit PIN, Server in Deutschland
- AVV nach Art. 28 DSGVO mit der Kita
- Einwilligung der Eltern liegt der Kita vor
- Definierte Löschfristen für Rohdaten
Die rechtlichen Details für die Einrichtung erklärt der Leitfaden Kindergartenfotos & DSGVO.
Der einfache, sichere Ablauf in vier Schritten
1. Fotografieren wie gewohnt
Sie ändern nichts an Ihrer Arbeitsweise vor Ort. Eingewöhnung, Portfolio, Gruppenbilder oder Sommerfest, Sie fotografieren wie immer.
2. Galerie anlegen
Bilder hochladen, eigene Galerie pro Gruppe anlegen, Logo und PIN setzen. In wenigen Minuten erledigt, verschlüsselt auf deutschen Servern.
3. Eltern Zugang geben
Die Kita verteilt Link oder QR-Code mit PIN. Eltern öffnen die Galerie ohne Konto und sehen nur die für sie freigegebenen Bilder.
4. Sicher abschließen
Vorschau mit Wasserzeichen (Fotograf Pro), Originale nur für Eltern mit Zugang. Galerie mit Ablaufdatum, Rohdaten nach Frist gelöscht.
Einfach, sicher, compliant
Einfach
Kein Konto-Zwang für Eltern, keine App, keine Schulung für Erzieher:innen. Galerie öffnen, PIN eingeben, fertig.
Sicher
Hosting bei Hetzner in Nürnberg, verschlüsselt, PIN-geschützt, kein Tracking. Jeder Zugriff bleibt nachvollziehbar.
Compliant
AVV nach Art. 28 DSGVO in jedem Tarif, Zugang nur für Eltern mit Link und PIN, definierte Löschfristen. Belegbar, nicht versprochen.
Was KinderAlbum für Kita-Fotograf:innen mitbringt
AVV inklusive
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, zum Vorlegen bei der Kita.
Server in Deutschland
Hetzner Nürnberg, kein US CLOUD Act, kein Drittlandtransfer.
QR-Code & PIN
Eltern öffnen die Galerie per Scan und PIN, ohne Konto und ohne App.
Wasserzeichen
Vorschau geschützt, Originale nur für berechtigte Eltern in voller Auflösung.
Eigenes Branding
Ihr Logo und Ihre Markenfarbe in jeder Galerie, für einen professionellen Auftritt.
Galerie pro Gruppe
Bilder lassen sich pro Kita-Gruppe organisieren, passend zur Einrichtungsstruktur.
Preise ohne Risiko
7 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte, mit vollem Starter-Zugriff. Danach Fotograf Starter 19 €/Monat (bis zu 5 aktive Galerien), Fotograf Pro für 49 €/Monat (unbegrenzte Galerien, Wasserzeichen, Statistiken). AVV und deutsches Hosting in jedem Tarif. Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.
Häufige Fragen für Kita-Fotograf:innen
Q:Was muss ich als Kita-Fotograf beim Datenschutz beachten?
A:Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit der Kita, die Einwilligung der Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht für Veröffentlichungen oft beider Elternteile, § 1687 BGB), eine Speicherung auf deutschen oder EU-Servern und definierte Löschfristen für die Rohdaten. Geteilt werden die Bilder über eine geschützte Galerie, nicht über WhatsApp oder offene Cloud-Links.
Q:Darf ich als externer Fotograf überhaupt in einer Kita fotografieren?
A:Ja, unter drei Bedingungen: Es liegt ein AVV nach Art. 28 DSGVO mit der Einrichtung vor, die Eltern haben eingewilligt und werden über Sie als externen Fotografen informiert, und es ist geregelt, wann die Rohdaten nach Übergabe gelöscht werden. Sind diese Punkte erfüllt, ist das Fotografieren durch externe Fotograf:innen DSGVO-konform.
Q:Wie teile ich Kita-Fotos sicher mit den Eltern?
A:Über eine zugangsbeschränkte Online-Galerie. Jede Galerie erhält einen individuellen Link oder QR-Code, geschützt durch einen 4-stelligen PIN oder ein Passwort. Eltern öffnen die Galerie ohne Konto-Zwang, sehen die Bilder und können Originale herunterladen. WhatsApp-Gruppen, E-Mail-Verteiler und offene Cloud-Links sind dafür nicht geeignet, weil Zugriff und Weitergabe nicht kontrollierbar sind.
Q:Brauchen Kita-Fotos die Einwilligung beider Elternteile?
A:Oft ja. Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt die Veröffentlichung von Kinderfotos häufig als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, für die nach § 1687 BGB beide Elternteile zustimmen müssen; für Fotos, die nur intern bleiben, reicht meist ein Elternteil. In der Praxis unterschreibt oft ein Elternteil und versichert, im Einvernehmen mit dem anderen zu handeln. Die Kita bleibt für die Einwilligung verantwortlich, Sie liefern die sichere technische Lösung.
Q:Was kostet eine Galerie-Lösung für Kita-Fotograf:innen?
A:Jedes neue Fotografen-Konto bei KinderAlbum startet mit einer 7-tägigen Testphase: voller Starter-Zugriff mit bis zu 5 aktiven Galerien und 2.500 Fotos, PIN-Schutz, QR-Codes und eigenem Logo, ohne Kreditkarte. Danach kostet Fotograf Starter 19 Euro pro Monat oder 190 Euro pro Jahr. Fotograf Pro für 49 Euro pro Monat bietet unbegrenzte Galerien, Wasserzeichen und Statistiken. AVV nach Art. 28 DSGVO und Hosting bei Hetzner in Nürnberg sind in jedem Tarif enthalten. Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.
Q:Wie unterscheidet sich KinderAlbum von Google Drive oder WhatsApp?
A:KinderAlbum ist für Kinderfotos gebaut: Daten liegen in Deutschland, jede Galerie ist per PIN geschützt, Zugriffe sind nachvollziehbar und ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist enthalten. WhatsApp bietet keine Zugriffskontrolle und keinen AVV für diesen Zweck; Google Drive ermöglicht einen AVV, Freigabelinks lassen sich aber ohne PIN weitergeben. Für Fotos von Kleinkindern ist beides deshalb ungeeignet.
Ihre erste Kita-Galerie ist in Minuten online
Testen Sie 7 Tage kostenlos, legen Sie eine Beispiel-Galerie an und zeigen Sie der Kita, wie einfach und sicher das Teilen sein kann. AVV und deutsche Server sind ab der ersten Galerie dabei.
Quellen und weiterführende Gesetzestexte
- →Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (gesetze-im-internet.de / EUR-Lex)
- →Art. 8 DSGVO: Einwilligung von Kindern
- →§ 22 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild
- →Datenschutzkonferenz (DSK): Kurzpapiere und Orientierungshilfen
- →BfDI: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- →§ 1687 BGB: Entscheidungsbefugnis bei gemeinsamer elterlicher Sorge